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Glossar

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Es sind 4 Einträge im Glossar.
Seiten: 1
Begriff Definition
Wappen

Ein Wappen ist ein Zeichen in Form eines Schildes für eine Person bzw. Personengruppe wie z. B. für

  • eine Familie, insbesondere Adelsfamilien (Familienwappen),
  • eine Zunft (Zunftwappen),
  • eine Studentenverbindung (Studentenwappen),
  • einen Bischof,

oder eine Gebietskörperschaft (Hoheitszeichen), z. B. für

  • eine Gemeinde (Gemeindewappen, Gemeindewappen (Schweiz)) oder
  • eine Stadt (Stadtwappen),
  • einen Landkreis,
  • ein Bundesland,
  • einen Kanton oder
  • ein Staat (Staatswappen).

Die Regeln zur Beschreibung und Gestaltung von Wappen, Ihre Herkunft und Bedeutung werden in der historischen Hilfswissenschaft der Heraldik (Wappenkunde) beschrieben.
Die Wappen sind in ihrer klassischen, mittelalterlichen Form in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, der Zeit der Kreuzzüge – also u.a. im Zusammenhang mit dem Auftreten großer Ritterheere – entstanden.

In den Ritterheeren, bei großen Heeresversammlungen und vor allem auch bei Turnieren konnte man wegen der Rüstung nicht mehr deutlich zwischen den Kontrahenten bzw. Freund und Feind unterscheiden. So wurde eine farbliche und symbolische Kennzeichnung auf den Schutzschild oder Fahnen erforderlich. Dabei wurden kontrastierende Farben gegeneinander gesetzt, um die Erkennbarkeit auch aus der Entfernung zu erhöhen. Die Heraldik spricht hier vom Gegensatz von Farben (rot, schwarz, blau, grün) und Metallen (weiß (als silber beschrieben) und gelb (gold)).
Das Wort „Wappen“ (mittelhochdeutsch wâpen) ist in seiner Herkunft identisch mit dem Wort „Waffen“. Der Bedeutungswandel von wâpen=Waffen zu wâpen=Abzeichen auf den Waffen vollzog sich bereits im 12 Jahrhundert. Besonders geeignet zur Anbringung waren Schild und Helm. Sie wurden deshalb die Hauptbestandteile der Wappen.
In der Wappenbeschreibung (Blasonierung) wird das Aussehen des Wappens bestimmt, und kann daraufhin in unterschiedlicher Weise dargestellt werden. Als Hoheitszeichen dienen, davon abweichend, aber i. d. R. bestimmte Darstellungsmuster.
In der Darstellung eines Wappens werden vordringlich die Farben rot, blau, grün und schwarz sowie die Metalle gold (gelb) und silber (weiß) verwendet, auf deren Kontrast die Fernwirkung eines Wappens beruht. Daher sollten in den Wappen Farbe stets an Metall stoßen - nicht Farbe auf Farbe und Metall auf Metall. In begründeten Ausnahmefällen können auch die Farben braun, fleischfarben, purpur, orange und grau verwendet werden. Zur Erkennbarkeit auf Distanz trägt auch die teils erhebliche Stilisierung der Figuren bei. An diesen Darstellungsformen lassen sich historische Wappen zeitlich einordnen.
Meist gibt es zur Entstehung der einzelnen Wappen eine Entstehungsgeschichte, die erklärt, weshalb ein Fabelwesen, ein Wappentier, ein Symbol oder eine bestimmte Farbe gewählt wurde. Häufig handelt es sich dabei um so genannte redende Wappen, deren Inhalt den Namen zu verdeutlichen versucht.
Das Wappen einer Familie dürfen nur Nachfahren eines berechtigten Trägers dieses Wappens tragen, die in direkter, männlicher Linie von diesem abstammen. Als Nachweis der Berechtigung zur Führung eines bestimmten Wappens sollte es in einer Wappenrolle eingetragen sein. Es gibt allerdings keine zentrale Wappenrolle, in der alle Wappen verzeichnet sind.
Das Wappen ist historisch unmittelbar mit dem Namen einer Familie verbunden. Daher findet der § 12 BGB (Namensrecht – Schutz des Namens) wegen der analogen Anwendung der Vorschrift durch die Rechtsprechung auch im Wappenrecht Eingang. Jeder führungsberechtigte Träger eines Familienwappens kann jedem, der nicht führungsberechtigt ist, die Weiterführung untersagen. Führungsberechtigt ist, wer nachweisen kann, dass er von dem Stammvater - den der Wappenstifter benannt hat – abstammt. Zur Rechtssicherheit sollte daher jeder Wappenstifter sein Wappen in eine der Wappenrollen eintragen lassen.
Das Wappen einer Familie ist durch das BGB geschützt (Teil des Namensrechtes) und darf nur von Mitgliedern der entsprechenden Familie geführt werden. Eine Namensgleichheit berechtigt nicht zur Führung; es muss die Verwandtschaft nachgewiesen werden. Zum Schutz des Wappens ist eine Eintragung in eine Wappenrolle aber nicht nötig.

 
WärmebehandlungWärmebehandlung beschreibt in der Metallverarbeitung Verfahren zur Einstellung technologischer Eigenschaften von Werkstoffen bei erhöhten Temperaturen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie immer in einem Temperaturbereich stattfinden, in dem das Wärmebehandlungsgut im festen Zustand ist.
Bei Stählen kann dies beispielsweise sein
  • Spannungsarmglühen
  • Weichglühen
  • Normalglühen (Normalisieren)
  • Hochglühen (Grobkornglühen)
  • Rekristallisationsglühen
  • Härten
  • Einsatzhärten
  • Anlassen
  • Aufkohlen
  • Nitrieren
  • Oberflächenhärten
  • Tempcore-Verfahren

oder die Vereinigung mehrerer Verfahren, wie z.B.

  • Carbonitrieren
  • Vergüten
Aber auch andere Metalle und deren Legierungen sowie Kunststoffe werden zur gezielten Einstellung ihrer Eigenschaften wärmebehandelt. Wärmebehandlungen an Keramiken werden üblicherweise nur im Rahmen des Herstellungsprozesses (beim Sintern) durchgeführt.Der zu behandelnde Werkstoff durchläuft verschiedene Temperaturen in unterschiedlichen Zeiten (Temperatur-Zeit-Verlauf) und wird anschließend in Abhängigkeit von Werkstoff und Verfahren in unterschiedlichen Medien unterschiedlich schnell abgekühlt. Die Reichweite erstreckt sich hierbei von der Ofenabkühlung bis hin zum schroffen Abschrecken, um bestimmte technologische Eigenschaften (Festigkeit, Härte, Zähigkeit, Gefüge, etc.) einzustellen.
Zusätzlich können chemische Einflüsse, mechanische oder andere Beanspruchungen gezielt wirken. Das jeweilige Verfahren wird in geeigneten Wärmebehandlungsanlagen durchgeführt.
Es können allerlei Werkstoffe speziell zur Erhöhung der Festigkeit wärmebehandelt werden, z.B. bestimmte Legierungen des Aluminiums und Titans (Aushärten) und des Kupfers. Hierbei liegt in allen Fällen ein Lösungsglühen mit Abschreckung und anschließender Ausscheidungshärtung vor. Alle metallischen Werkstoffe können (falls erwünscht oder für weitere Verarbeitung notwendig) weichgeglüht werden. Mitunter ist dies als Zwischenschritt bei der Kaltumformung sogar zwingend notwendig.
Für die Wirtschaftlichkeit eines Werkzeuges oder Bauteiles ist die sorgfältige Wärmebehandlung von ausschlaggebender Bedeutung. So kann ein hochlegierter Werkzeugstahl, wenn er falsch wärmebehandelt wurde, schlechtere technologische Eigenschaften haben, als ein niedrig legierter Stahl, welcher richtig wärmebehandelt wurde. Ein hochwertiger, korrekt wärmebehandelter Werkzeugstahl wird dagegen immer bessere Eigenschaften für den jeweiligen Anwendungsfall aufweisen.
 
WerkzeugschneideUnter Werkzeugschneide versteht man eine geometrisch bestimmte Schneide, die der Trennung eines Werkstoffes dient. Die genaue Form der Schneide eines Schneidwerkzeugs wird als Schneidengeometrie bezeichnet und gibt dem Werkzeug die erforderliche Schärfe. Herstellung und Pflege (Werkzeugschleifen) von Schneiden obliegt dem Schneidwerkzeugmechaniker.
 
Werkzeugstahl

Der Kohlenstoffanteil unlegierter Werkzeugstähle liegt zwischen 0,5 % und 1,5 %, oft sind noch geringe Mengen Wolfram enthalten. Durch eine Vergütung wird ihre Oberflächenhärte drastisch erhöht, die Aufhärtbarkeit ist dabei im Wesentlichen vom Kohlenstoffgehalt des Stahls abhängig. Allerdings sind unlegierte Werkzeugstähle nicht durchhärtbar und auch nicht für hohe Betriebstemperaturen geeignet, da schon bei ca. 200°C der temperaturbedingte Härteabfall eintritt. Deswegen fallen die unlegierten Werkzeugstähle in die Kategorie Kaltarbeitsstahl.
Hergestellt werden aus diesem Stahl einfache Schneidplatten und Stempel sowie Zieh- und Biegewerkzeuge.
Legierte Werkzeugstähle werden in höher beanspruchten Werkzeugen eingesetzt und sind meistens Durchhärter. Zudem verziehen sie sich beim Härten nicht so sehr, je nach dem welche Legierungselemente vorhanden sind. Diese sind oft Chrom, Mangan, Molybdän, Nickel und Wolfram.
Man unterscheidet Kaltarbeitsstahl (Betriebstemperatur bis 200°C), Warmarbeitsstahl (Betriebstemperatur ab 200°C) und Schnellarbeitsstahl (Betriebstemperatur bis 600°C).

 


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